AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die in Angeboten, Drucksachen,Katalogen, Offset- und Projektzeichnungen usw. enthaltenen Angaben, wie Maß- und Leistungsangaben, Abbildungen und Beschreibungen, sind nur annähernd. Es besteht für uns keine Pflicht zur Benachrichtigung über erfolgte Änderungen.
  2. Unsere Angebote erhalten Verbindlichkeit nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung.
  3. Jeder Auftrag bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei Anlagen behalten wir uns nach Erstellung des Aufstellungsplanes durch uns und Genehmigung des Aufstellungsplanes durch den Käufer eine Mehr- und Minderpreisabrechnung vor.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes unverzüglich informiert. Eine bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. An den im Angebot dargestellten, techn. Lösungen, ferner an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, behalten wir uns Eigentums- uind Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, einschließlich aller Vervielfältigungen zurück zu senden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, es sei denn, mit uns ist ein Wartungsvertrag abgeschlossen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Verrichtung des Liefergegenstandes unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel des Liefergegenstandes sowie den eigenen Sitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2) und 3) vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurück fordern.
  6. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 Vergütung

  1. Die Preise verstehen sich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, ab Werk, ohne Einbau und Montage. Alle Preisangaben ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Aufträge unter 50,00 Euro Nettowarenwert werden nur mit einem Bearbeitungsaufschlag angenommen. Dem Kunden enstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt des Liefergegenstandes innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen.Wird der Kaufpreis nicht innerhalb dieser Frist uns gutgeschrieben, kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit derÜbergabe bei Versendung mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es glecih, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

§ 6 Gewährleistung

  1. Für Mängel des Liefergegenstandes leisten wir nach unserer Wahl zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
  2. Der Kunden muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislastfür sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  3. Schläge die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt der Liefergegenstand bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung des Liefergegenstandes. Für gebrauchte Liefergegenstände wird keine Gewährleistung übernommen.
  6. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes dar.
  7. Erhält der Kunde eine mangelnde Montage- bzw. Betriebsanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme entgegen steht.
  8. Garantie im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten übernehmen wir keine Haftung. Im übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Liefergegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 8 Aufstellung, Einbau, Montage

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere allgemeinen „Bedingungen zur Entsendung eines Richtmeisters“ als Bestandteil des Kaufvertrages. Die Bedingungen werden auf Wunsch des Kunden ausgehändigt.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gehören Aufstellungspläne und Verknüpfungsdetailbeschreibungen von Anlagen nicht zum Lieferumfang.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, unser Geschäftssitz. Gleichfalls gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand 2010

Allgemeine Einkaufsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Für Ihre Lieferungen und Leistungen an uns gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Geschäftsbedingungen widersprechen gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  2. Bestellungen
    1. Unsere Bestellungen und Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
    2. Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.
  3. Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen
    1. Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.
    2. Liefern oder leisten Sie auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben. Die uns durch Ihren Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung, entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
    3. Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.
  4. Preise
    1. Die Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.
  5. Abwicklung und Lieferung
    1. Unteraufträge dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung vergeben, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung markt- gängiger Teile handelt. Lieferabrufe sind hinsichtlich der Art und Menge der abgerufenen Ware sowie der Lieferzeit verbindlich. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.
    2. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.
    3. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in handelsüblicher Einweg-Standardverpackung. Bei Verwendung von Mehrweg-Verpackung haben Sie die Verpackung leihweise zur Verfügung zur stellen. Die Rücksendung erfolgt auf Ihre Kosten und Ihr Risiko. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Übernahme der Verpackungskosten einverstanden, sind diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.
    4. Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Software- produkten ist die Lieferpflicht erst erfüllt, wenn auch die vollständige (systemtechnische und Benutzer-) Dokumentation übergeben ist. Bei speziell für uns erstellten Programmen ist daneben auch das Programm im Quellformat zu liefern.
    5. Erbringen Sie Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgelände, sind Sie zur Einhaltung der Hinweise zu Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz für Betriebsfremde in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet.
  6. Rechnungen, Zahlungen
    1. Rechnungen sind uns mit separater Post einzureichen; sie müssen unsere Bestellnummer angeben.
    2. Ihr Anspruch auf das Entgelt wird 90 Tage nach Wareneingang und Erhalt Ihrer Rechnung zur Zahlung fällig oder nach unserer Wahl nach 30 Tagen mit 3 % Skonto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.
    3. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvoll- ständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
    4. Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
  7. Sicherheit, Umweltschutz
    1. Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
    2. Sie sind verpflichtet, den aktuellen Stand der für Ihre Komponenten zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Sie sind verpflichtet, verbotene Stoffe nicht einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf den Spezifikationen durch Sie anzugeben. Falls zutreffend sind die Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei der jeweiligen Erstbelieferung mit dem Lieferschein (mindestens in Deutsch oder Englisch) abzugeben. Hinweise über Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und Lieferung von Verbotsstoffen sind uns umgehend mitzuteilen.
    3. Bei Lieferungen und beim Erbringen von Leistungen sind Sie allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.
  8. Import- und Exportbestimmungen, Zoll
    1. Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben.
    2. Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 /2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.
    3. Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.
  9. Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte
    1. Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung geht die Gefahr bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage mit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift und bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage mit erfolgreichem Abschluss unserer Abnahme auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen unsere Abnahmeerklärung nicht.
    2. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
  10. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Untersuchungsaufwand
    1. Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Verborgene Mängel rügen wir, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Sie verzichten auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge für alle innerhalb von vierzehn Tagen ab Feststellung gerügten Mängel.
    2. Senden wir Ihnen mangelhafte Ware zurück, so sind wir berechtigt, Ihnen den Rechnungsbetrag zurück zu belasten zzgl. einer Aufwandspauschale von 5 % des Preises der mangelhaften Ware. Den Nachweis höherer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt Ihnen vorbehalten
  11. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
    1. Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern sind wir berechtigt, sofort die in Ziffer 11.3 vorgesehenen Rechte geltend zu machen.
    2. Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in unserem Gewahrsam befindet, tragen Sie die Gefahr.
    3. Beseitigen Sie den Mangel auch innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadensersatz fordern.
    4. In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden), zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall Ihres Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels sind wir berechtigt, nach Ihrer vorhergehenden Information und Ablauf einer der Situation angemessen kurzen Nachfrist, auf Ihre Kosten den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie verspätet liefern oder leisten, und wir Mängel sofort beseitigen müssen, um eigenen Lieferverzug zu vermeiden.
    5. Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 9.1; die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Rechtsmängeln beträgt zehn Jahre ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 9.1. Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit Absendung unserer Mängelanzeige beginnt und mit Erfüllung unseres Mängelanspruchs endet.
    6. Haben Sie entsprechend unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen zu liefern oder leisten, so gilt die Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung mit den Anforderungen als ausdrücklich zugesichert. Sollte die Lieferung oder Leistung von den Anforderungen abweichen, stehen uns die in Ziffer 11.3 genannten Rechte sofort zu.
    7. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
  12. Wiederholte Leistungsstörungen
    1. Erbringen Sie im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Unser Rücktrittsrecht umfasst in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die Sie aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig noch an uns zu erbringen verpflichtet sind.
  13. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
    1. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte –gleich aus welchem Rechtsgrund– wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.
  14. Technische Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel
    1. Von uns zur Verfügung gestellte technische Unterlagen, Werkzeuge, Werknormblätter, Fertigungsmittel usw. bleiben unser Eigentum; alle Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben bei uns. Sie sind uns einschließlich aller angefertigter Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurück zu geben; insoweit sind Sie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Sie dürfen die genannten Gegenstände nur zur Ausführung der Bestellung verwenden und sie unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich machen. Das Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweit zulässig, als es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
    2. Erstellen Sie für uns die in Ziffer 14.1 Satz 1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf unsere Kosten, so gilt Ziffer 14.1 entsprechend, wobei wir mit der Erstellung unserem Anteil an den Herstellungskosten entsprechend (Mit-) Eigentümer werden. Sie verwahren diese Gegenstände für uns unentgeltlich; wir können jederzeit Ihre Rechte in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen erwerben und den Gegenstand herausverlangen.
    3. Sie sind verpflichtet, vorgenannte Gegenstände unentgeltlich zu pflegen, zu unterhalten und normalen Verschleiß zu beheben. Beauftragen Sie zur Ausführung unserer Bestellung einen Unterlieferanten mit der Herstellung von Werkzeugen und Mustern, treten Sie uns Ihre Forderungen gegen den Unterlieferanten auf Übereignung der Werkzeuge und Muster ab.
  15. Beistellung von Material
    1. Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist von Ihnen unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von Ihren sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen am beigestellten Material sind von Ihnen zu ersetzen.
    2. Verarbeiten Sie das beigestellte Material oder bilden Sie es um, so erfolgt diese Tätigkeit für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der hierbei entstandenen neuen Sachen. Macht das beigestellte Material nur einen Teil der neuen Sachen aus, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen in dem Anteil zu, der dem Wert des darin enthaltenen beigestellten Materials entspricht.
  16. Vertraulichkeit
    1. Sie sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
    2. Die Herstellung für Dritte, die Schaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungen betreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellung gegenüber Dritten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
    3. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen der GSW Gruppe übermitteln.
  17. Sonstiges
    1. Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.
    2. Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen sind. Kempen ist der Sitz des für diese Bedingungen verwendenden Unternehmens der GSW-Gruppe. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN –Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
    4. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.